1. Allgemeine Bestimmungen
Die Fahrpreise der RPNV GmbH werden nach einem Wabentarif ermittelt. Das Bediengebiet der RPNV GmbH ist in 62 Tarifwaben eingeteilt. Zur Fahrpreisbestimmung sind die Tarifwaben zu bestimmen, in denen Start- und Zielhaltestellen liegen. Danach wird die Preisstufe ermittelt, die zwischen den Tarifwaben gilt. Entsprechend der Preisstufe wird dann der Fahrpreis ermittelt. Es ist möglich verschiedene Linien mit unterschiedlichen Fahrwegen in Richtung des Fahrtzieles zu nutzen. Rück- und Rundfahrten sind ausgeschlossen.
Mit dem Erwerb des Fahrausweises erkennt der Fahrgast die Tarifbestimmungen, die Beförderungs-bedingungen und die öffentlich bekannt gegebenen Fahrpreise des Verkehrsunternehmens in der gültigen Fassung als Inhalt des Beförderungsvertrages an. Mit Betreten des Verkehrsmittels tritt der Beförderungsvertrag in Kraft. Das Fahren ohne bei der RPNV GmbH gültigen Fahrausweis ist grundsätzlich verboten. Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres werden unentgeltlich befördert, soweit sie in Begleitung von fahrscheinpflichtigen Personen sind. Ohne Begleitung werden Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres aus Sicherheitsgründen nicht befördert. Bei der Mitnahme von mehr als vier Kindern unter sechs Jahren pro fahrscheinpflichtigen Fahrgast, ist ab dem 5. Kind der ermäßigte Fahrpreis zu entrichten. Zur Erlangung einer Ermäßigung muss der Nachweis erbracht werden.
Sicherung gegen Missbrauch
Jeder Fahrgast ist verpflichtet, seinen erworbenen Fahrausweis auf Verlangen zur Prüfung vorzuweisen und dem Fahr- und Kontrollpersonal auszuhändigen. Bei Benutzung eines ermäßigten Zeitfahrausweises ist die dazugehörige persönliche Stammkarte vollständig ausgefüllt vorzulegen. Der Fahrgast hat sich auf Verlangen des Fahr- und Kontrollpersonals auszuweisen. Der Verlust eines Fahrausweises wird nicht ersetzt.
2. Vertrieb
Der Vertrieb der Fahrkarten ist wie folgt geregelt:
- im Bus beim Fahrpersonal
- in vertraglich gebundenen Verkaufsagenturen
Anträge zur Nutzung der Zeitfahrkarten, ermäßigt sind beim Fahrpersonal und in der INFOthek erhältlich. Die Ausgabe der Stammkarten erfolgt in der INFOthek. Die Monatskarte im Abonnement wird dem Kunden monatlich zugestellt.
3. Tarifbestimmungen - Erläuterungen
3.1. Einzelfahrkarten
Einzelfahrkarte
Für die Nutzung der Einzelfahrkarte ist Jedermann berechtigt. Diese Fahrkarte berechtigt bei sofortigem Fahrtantritt zu einer Fahrt gemäß der aufgedruckten Strecke (Einstiegs- und Ausstiegswabe) oder innerhalb einer namentlich benannten Wabe. Beim Umsteigen ist das zeitlich nächste Verkehrsmittel in Richtung des Fahrtzieles zu nehmen. Rück- und Rundfahrten sind ausgeschlossen.
Mehrfahrtenkarte
Die Einzelfahrkarte wird auch als Mehrfahrtenkarte angeboten. Die Mehrfahrtenkarte berechtigt zu 5 Einzelfahrten gemäß aufgedruckter Fahrtstrecke (Einstiegs- und Ausstiegswabe) oder innerhalb einer namentlich benannten Wabe. Die Mehrfahrtenkarte erlangt erst nach der Entwertung Gültigkeit. Die Nutzung ist wie bei der Einzelfahrkarte geregelt.
Einzelfahrkarte, ermäßigt
Die Einzelfahrkarte, ermäßigt gilt für Kinder von 6 bis einschließlich 14 Jahren. Die Nutzung ist wie bei der Einzelfahrkarte geregelt.
Einzelfahrkarte Hin/Rück
Die Einzelfahrkarten und die Einzelfahrkarten, ermäßigt werden auch als Hin- und Rückfahrkarte angeboten. Die Rückfahrt muss am Lösungstag erfolgen.
Gruppenkarte
Die Gruppenkarte berechtigt bei sofortigem Fahrtantritt zu einer Fahrt gemäß Aufdruck ohne Fahrtunterbrechung. Beim Umsteigen ist das zeitlich nächste Verkehrsmittel in Richtung des Fahrtzieles zu benutzen. Rück- und Rundfahrten sind ausgeschlossen. Die Gruppenkarte gilt für Gruppen ab 10 Personen mit gleichem Fahrtziel. Die Gruppe muss die Fahrt gemeinsam durchführen. Es wird nur ein Fahrschein ausgegeben. Kinder im Alter von 6 bis 14 Jahre erhalten keine weitere Ermäßigung. Kinder bis 5 Jahre zählen nicht zur Gruppe.
Gruppenfahrten müssen mindestens 24 Stunden vor Durchführung bei der RPNV GmbH angemeldet werden. Unangemeldete Gruppen können nur bei vorhandener freier Platzkapazität befördert werden. Die Entscheidung hierüber liegt beim Fahrer.
BernsteinTicket
Das BernsteinTicket wird als tarifliches Sonderangebot in zwei Ausführungen mit gleichen Parametern angeboten. Das BernsteinTicket ist eine Tagesnetzkarte. Sie gilt für beliebig viele Fahrten am Lösungstag bis einschließlich 3:00 Uhr des Folgetages.
Das BernsteinTicket Rügen/Stralsund umfasst folgenden Geltungsbereich:
Bus: Es gilt in allen Bussen der Verkehrsgemeinschaft Nord-vorpommern (VGN) und der SWS Nahverkehr GmbH im Verkehrs-
gebiet der SWS Nahverkehr GmbH. Die Benutzung eines Anrufsammeltaxis der SWS Nahverkehr GmbH erfolgt gemäß den Tarifbestimmungen der SWS Nahverkehr GmbH. Das BernsteinTicket Rügen/Stralsund gilt weiter in allen Bussen der RPNV GmbH auf der Insel Rügen und in der Hansestadt Stralsund.
Bahn: Das BernsteinTicket Rügen/Stralsund gilt auf folgenden Kursbuchstrecken bzw. -streckenabschnitten:
190 Stralsund-Grünhufe – Stralsund (Züge DB Regio und Züge der Usedomer Bäderbahn GmbH)
190 Stralsund – Bergen auf Rügen – Ostseebad Binz/Sassnitz (Züge der DB Regio)
198 Bergen auf Rügen – Putbus – Lauterbach, Mole (Züge der Eisenbahn-Bau- und Betriebsgesellschaft Pressnitztalbahn mbH, Jöhstad (Press)
199 Putbus – Lauterbach Mole (Züge der Eisenbahn-Bau- und Betriebsgesellschaft Pressnitztalbahn mbH, ZNL Rügensche BäderBahn (RüBB)
(Bedienzeitraum: 22.05. bis 29.08.2010)
Das BernsteinTicket Nordvorpommern/Stralsund umfasst
folgenden Geltungsbereich:
Bus: Es gilt in allen Bussen der Verkehrsgemeinschaft Nordvorpommern (VGN) im Verkehrsgebiet der VGN sowie im Verkehrsgebiet der SWS Nahverkehr GmbH. Es gilt weiter in allen Bussen der Rügener Personennahverkehrs GmbH im Verkehrsgebiet der SWS Nahverkehr GmbH und in allen Bussen SWS Nahverkehr GmbH im Verkehrsgebiet der SWS Nahverkehr GmbH. Die Benutzung eines Anrufsammeltaxis der SWS Nahverkehr GmbH erfolgt gemäß den Tarifbestim-mungen der SWS Nahverkehr GmbH.
Bahn: Das BernsteinTicket Nordvorpommern/Stralsund gilt auf folgenden Kursbuchstrecken bzw. -streckenabschnitten:
190 Ribnitz – Damgarten West – Stralsund
192 Barth – Stralsund (Züge der Usedomer Bäderbahn UBB)
195 Stralsund – Altefähr
205 Stralsund – Grimmen – Rakow
205 Stralsund – Grimmen – Rakow
Das BernsteinTicket wird in folgenden Ausführungen angeboten:
BernsteinTicket, Erwachsener
Die Nutzung ist wie beim BernsteinTicket geregelt.
BernsteinTicket, ermäßigt
Diese Fahrkarte gilt für ein Kind von 6 bis einschließlich 14 Jahre. Die Nutzung ist wie beim BernsteinTicket geregelt.
BernsteinTicket, Minigruppe
Diese Fahrkarte gilt für bis zu 5 Personen davon max. 2 Erwachsene. Als Erwachsene gelten Fahrgäste über 14 Jahre. Die Nutzung ist wie beim BernsteinTicket geregelt.
Vertrieb BernsteinTicket
Die Fahrausweise werden ausgegeben:
Bus: Der Verkauf erfolgt in den Bussen der RPNV GmbH und der VGN durch das Fahrpersonal bzw. in den legitimierten Vorverkaufsstellen.
Bei der SWS Nahverkehr GmbH ist der Erwerb der Fahrausweise (für Erwachsene und Kinder) an den Automaten möglich. Der Verkauf des BernsteinTicket Minigruppe ist jedoch davon ausgenommen.
Bahn: Die Fahrkarten werden ausgegeben:
aus den Fahrausweisautomaten an den DB-Bahnhöfen im Geltungsbereich, in den Zügen der DB Regio und UBB im Geltungsbereich durch den Zugbegleiter, in den Zügen der OLA durch das Fahrpersonal
3.2. Zeitfahrkarten, jedermann
Gleitende Wochenkarte
Die Gleitende Wochenkarte kann Jedermann erwerben. Sie wird jedoch erst gültig, wenn der Vor- und Nachname des Fahrgastes an der markierten Stelle auf der Gleitenden Wochenkarte mit Blockbuchstaben eingetragen wurde. Sie ist nicht übertragbar. Die Gleitende Wochenkarte gilt 7 Kalendertage inklusive Verkaufstag. Der gültige Zeitraum ist aufgedruckt. Die Gleitende Wochenkarte berechtigt zu Fahrten gemäß der aufgedruckten Strecke (Einstiegs- und Ausstiegswabe) oder innerhalb einer namentlich benannten Wabe. Die Gleitende Wochenkarte der höchsten Preisstufe gilt als GLEITENDE WOCHENNETZKARTE.
Gleitende Monatskarte
Die Gleitende Monatskarte kann Jedermann erwerben. Sie wird jedoch erst gültig, wenn der Vor- und Nachname des Fahrgastes an der markierten Stelle auf der Gleitenden Monatskarte mit Blockbuchstaben eingetragen wurde. Sie ist nicht übertragbar. Die Gültigkeit der Gleitenden Monatskarte beginnt am Verkaufstag und endet im Folgemonat mit dem Vortag des Verkaufstages. Der gültige Zeitraum ist aufgedruckt. Die Gleitende Monatskarte berechtigt zu Fahrten gemäß der aufgedruckten Strecke (Einstiegs- und Ausstiegswabe) oder innerhalb einer namentlich benannten Wabe. Die Gleitende Monatskarte der höchsten Preisstufe gilt als GLEITENDE MONATSNETZKARTE.
Monatskarte im Abonnement
Die Monatskarte im Abonnement ist auf Antrag erhältlich. Die Monatskarte im Abonnement gilt für den Kalendermonat (vom 1. Kalendertag 00:00 Uhr bis zum letzten Kalendertag 24:00 Uhr). Sie ist nicht übertragbar. Bei Tarifänderungen werden die monatlichen Teilbeträge ab dem Änderungszeitpunkt entsprechend angepasst.
3.3. Zeitfahrkarten, ermäßigt
3.3.1 Wochen- und Monatskarte, ermäßigt
Zeitfahrkarten, ermäßigt sind als Wochen- oder Monatskarte erhältlich. Die Fahrausweise gelten für den gelösten Zeitraum, d.h. die jeweilige Woche von Montag bis Sonntag bzw. den Monat vom 1. des Kalendermonats bis zum 1. Werktag des Folgemonats 12:00 Uhr. Die Fahrausweise erhalten den entsprechenden Wochen- bzw. Monatsaufdruck. Sie haben nur Gültigkeit in Verbindung mit der von der Rügener Personennahverkehrs GmbH abgestempelten Stammkarte, versehen mit Lichtbild und Fahrtstrecke.
Zeitfahrkarten, ermäßigt berechtigen zu Fahrten gemäß der aufgedruckten Strecke (Einstiegs- und Ausstiegswabe) oder innerhalb einer namentlich benannten Wabe.
Sie haben nur Gültigkeit in Verbindung mit der von der Rügener Personennahverkehrs GmbH abgestempelten Stammkarte, versehen mit Lichtbild und Fahrtstrecke.
3.3.2 Sammelzeitkarte für Schülerinnen und Schüler
Zeitfahrkarten, ermäßigt sind als Sammelzeitkarte für Schülerinnen und Schüler erhältlich. Sie gelten für das Schuljahr 2010 / 2011. Sie gelten jedoch nicht in den Sommerferien in Mecklenburg-Vorpommern.
Sie haben nur Gültigkeit in Verbindung mit der von der Rügener Personennahverkehrs GmbH abgestempelten Stammkarte, versehen mit Lichtbild und Fahrtstrecke.
Sammelzeitkarten für Schülerinnen und Schüler berechtigen zu Fahrten gemäß der aufgedruckten Strecke (Einstiegs- und Ausstiegswabe) oder innerhalb einer namentlich benannten Wabe.
Das Beförderungsentgelt für eine Sammelzeitkarte für Schülerinnen und Schüler entspricht dem Preis für 10 Monatskarten, ermäßigt der jeweiligen Preisstufe. Das Beförderungsentgelt ist in monatlichen Teilbeträgen mittels Einzugsermächtigung im Voraus zu entrichten.
Bei Tarifänderungen werden die monatlichen Teilbeträge ab dem Änderungszeitpunkt entsprechend angepasst.
3.4. Sonderangebote, Netzkarten
TAGESKARTE RÜGEN
Die TAGESKARTE RÜGEN ist am Lösungstag bis einschließlich 03:00 Uhr des Folgetages gültig für eine Person in allen Bussen der Rügener Personennahverkehrs GmbH auf der Insel Rügen und in allen Bussen der RPNV GmbH in der Hansestadt Stralsund.
TAGESKARTE RÜGEN – Rügen-Stralsund Card
Die Nutzung ist wie bei der TAGESKARTE RÜGEN geregelt.
Gegen Vorlage der Rügen-Stralsund-Card wird die TAGESKARTE RÜGEN zu einem rabattierten Peis ausgegeben. Für jede verkaufte TAGESKARTE RÜGEN wird ein Knipspunkt der Rügen Stralsund Card entwertet.
TAGESKARTE RÜGEN KIND
Die TAGESKARTE RÜGEN KIND ist am Lösungstag bis einschließlich 03:00 Uhr des Folgetages gültig für ein Kind von 6 bis einschließlich 14 Jahre in allen Bussen der Rügener Personennahverkehrs GmbH auf der Insel Rügen und in allen Bussen der RPNV GmbH in der Hansestadt Stralsund.
TAGESKARTE RÜGEN FAMILIE
Die TAGESKARTE RÜGEN FAMILIE ist am Lösungstag bis einschließlich 03:00 Uhr des Folgetages gültig für bis zu 5 Personen davon max. 2 Erwachsene. Als Erwachsene gelten Fahrgäste ab 15 Jahre. Sie gilt in allen Bussen der Rügener Personennahverkehrs GmbH auf der Insel Rügen und in allen Bussen der RPNV GmbH in der Hansestadt Stralsund. Kinder bis 5 Jahre werden zusätzlich kostenfrei befördert.
TAGESKARTE RÜGEN FAMILIE mit Rügen-Stralsund-Card
Die Nutzung ist wie bei der TAGESKARTE RÜGEN FAMILIE geregelt. Gegen Vorlage der Rügen-Stralsund-Card wird die TAGESKARTE RÜGEN FAMILIE zu einem rabattierten Peis ausgegeben. Für jede verkaufte TAGESKARTE RÜGEN FAMILIE werden zwei Knipspunkte der Rügen-Stralsund-Card entwertet.
KönigsstuhlTicket Erwachsene
Das KönigsstuhlTicket Erwachsene gilt am Lösungstag bis einschließlich 03:00 Uhr des Folgetages für eine Person in allen Bussen der RPNV GmbH auf der Insel Rügen und in allen Bussen der RPNV GmbH in der Hansestadt Stralsund.
Das KönigsstuhlTicket Erwachsene gilt für eine Person als einmalige Eintrittskarte für das Nationalpark-Zentrum Königsstuhl und beinhaltet sämtliche Angebote des Nationalpark-Zentrums Königsstuhl.
KönigsstuhlTicket Familie
Das KönigsstuhlTicket Familie gilt am Lösungstag bis einschließlich 03:00 Uhr des Folgetages für bis zu 5 Personen, davon max. 2 Erwachsene. Als Erwachsene gelten Fahrgäste ab 15 Jahre. Sie gilt in allen Bussen der RPNV GmbH auf der Insel Rügen und in allen Bussen der RPNV GmbH in der Hansestadt Stralsund. Kinder bis 5 Jahre werden zusätzlich kostenfrei befördert. Das KönigsstuhlTicket Familie gilt für bis zu 5 Personen, dav. max. 2 Erwachsene als einmalige Eintrittskarte für das Nationalpark-Zentrum Königsstuhl und beinhaltet sämtliche Angebote des Nationalpark-Zentrums Königsstuhl. Als Erwachsene gelten Gäste ab 15 Jahre.
GLEITENDE WOCHENNETZKARTE JEDERMANN Die GLEITENDE WOCHENNETZKARTE JEDERMANN gilt 7 Kalendertage inklusive Lösungstag für eine Person in allen Bussen der Rügener Personennahverkehrs GmbH auf der Insel Rügen und in allen Bussen der RPNV GmbH in der Hansestadt Stralsund. Sie wird jedoch erst gültig, wenn der Vor - und Nachname des Fahrgastes an der markierten Stelle auf der GLEITENDEN WOCHENNETZKARTE JEDERMANN mit Blockbuchstaben eingetragen wurde. Sie ist nicht übertragbar.
GLEITENDEN MONATSNETZKARTE JEDERMANN Die Gültigkeit der GLEITENDEN MONATSNETZKARTE JEDERMANN beginnt am Verkaufstag und endet im Folgemonat mit dem Vortag des Verkaufstages. Sie gilt für eine Person, in allen Bussen der Rügener Personennahverkehr auf der Insel Rügen und in allen Bussen der RPNV GmbH in der Hansestadt Stralsund. Sie wird jedoch erst gültig, wenn der Vor - und Nachname des Fahrgastes an der markierten Stelle auf der GLEITENDEN MONATSNETZKARTE JEDERMANN mit Blockbuchstaben eingetragen wurde. Sie ist nicht übertragbar.
SCHÜLERFREIZEITKARTE
Die SCHÜLERFREIZEITKARTE gilt für den Kalendermonat in allen Bussen der RPNV GmbH auf der Insel Rügen und in allen Bussen der RPNV GmbH in der Hansestadt Stralsund. Sie gilt für Schüler mit Schülerausweis einer allgemein bildenden Schule mit fortlaufender 6-stelliger Nummer. Die Schülerfreizeitkarte ist nur in Verbindung mit dem Schülerausweis gültig.
Gültigkeitszeitraum: Mo – Fr ab 16:00 Uhr bis Betriebsende Samstags, Sonn- und Feiertags ganztägig sowie in den Ferien in M-V. Sie ist nicht übertragbar und gilt nicht im Ausbildungsverkehr.
HIDDENSEE TICKET ERWACHSENER
Das HIDDENSEE TICKET ERWACHSENER gilt am Lösungstag bis einschließlich 03:00 Uhr des Folgetages zur unbegrenzten Benutzung der Busse der RPNV GmbH auf Rügen und in allen Bussen der RPNV GmbH in der Hansestadt Stralsund, sowie der Schiffe der Reedereien Hiddensee und Kipp von Rügen nach Hiddensee. Die angefahren Häfen auf Rügen sind Schaprode / Wiek / Dranske (Reederei Hiddensee) sowie Ralswiek / Breege (Reederei Kipp).
HIDDENSEE TICKET KIND
entsprechend HIDDENSEE TICKET ERWACHSENER
Es gilt in den Bussen der RPNV GmbH für Kinder im Alter von 6 bis einschließlich 14 Jahre.
TAGESKARTE Stadt BERGEN ERWACHSENER
Die TAGESKARTE Stadt BERGEN ERWACHSENER ist beliebig nutzbar auf allen Linien der Rügener Personennahverkehrs GmbH im Stadtgebiet Bergen. Sie gilt am Lösungstag bis einschließlich 03:00 Uhr des Folgetages für eine Person.
TAGESKARTE Stadt SASSNITZ ERWACHSENER
Die TAGESKARTE Stadt SASSNITZ ERWACHSENER ist beliebig nutzbar auf allen Linien der Rügener Personennahverkehrs GmbH im Stadtgebiet Sassnitz. Sie gilt am Lösungstag bis einschließlich 03:00 Uhr des Folgetages für eine Person.
TAGESKARTE Stadt BERGEN KIND
und TAGESKARTE Stadt SASSNITZ KIND
Die Nutzung entspricht der TAGESKARTE Stadt BERGEN ERWACHSENER und der TAGESKARTE Stadt SASSNITZ ERWACHSENER für ein Kind von 6 bis einschließlich 14 Jahre.
Sondertarife, übernommene Tarife
PENDELVERKEHR HAGEN
Die Fahrscheine gelten nur zwischen Hagen, Parkplatz und dem Königsstuhl.
Beförderung der Mitarbeiter des Nationalparkzentrums Königsstuhl
Die Mitarbeiter des Nationalparkzentrums Königsstuhl können die Busse der RPNV GmbH auf der Strecke Sassnitz – Königsstuhl für dienstliche Zwecke gemäß Vereinbarung nutzen.
SchülerFerienTicket
Das SchülerFerienTicket gilt für alle Schüler und Schulab-
gänger (des jeweiligen Gültigkeitsjahres) von allgemein bildenden Schulen (Grund-, Haupt-, Gesamt-, Real- und Förderschulen, Gymnasien, Fachgymnasien und diesen Schulen gleichgestellte Privatschulen – keine Volkshochschulen) bis einschließlich Klasse 13. Schüler aus allen Bundesländern dürfen das Ticket nutzen. Da das SchülerFerienTicket personengebunden ist, ist es nur in Verbindung mit einem Schülerausweis bzw. einem vergleichbaren Berechtigungsnachweis gültig. Weitere Hinweise zur Gültigkeit sind den jährlichen Informationen zum SchülerFerienTicket zu entnehmen.
Hotelticket
Das Hotelticket berechtigt zu beliebig vielen Fahrten im gesamten Liniennetz der RPNV GmbH auf Rügen und in der Hansestadt Stralsund. Es gilt vom Ankunfts- bis zum Abreisetag für eine Person. Die Beherbergungsstätte muss mit der RPNV GmbH eine vertragliche Vereinbarung abgeschlossen haben. Das Hotelticket gilt nicht im Inselbus auf der Insel Hiddensee.
VERANSTALTUNGS- und TheaterTicket
Es gilt am Veranstaltungstag ab 14:00 Uhr als Fahrausweis zur Hin- und Rückfahrt zum Veranstaltungsort. Zur Zeit besteht eine Vereinbarung mit dem Theater Putbus, so dass nur die Eintrittskarten des Theaters Putbus als VERANSTALTUNGS- und TheaterTicket gelten.
WOHNMOBIL OASE RÜGEN
Pro Übernachtung wird für jedes Wohnmobil ein BUS-GUTSCHEIN ausgegeben. Der BUS-GUTSCHEIN gilt für alle zum Wohnmobil gehörigen Gäste am Ausgabetag ab 8:00 Uhr bis zum Folgetag 8:00 Uhr. Die Hinfahrt berechtigt zu einer einfachen Fahrt von der Proraner Heide zu einer Haltestelle innerhalb der Tarifwabe Binz/Prora. Die Rückfahrt berechtigt zu einer einfachen Fahrt von einer Haltestelle der Tarifwabe Binz/Prora zur Proraner Heide. Kinder bis 5 Jahre werden zusätzlich kostenfrei befördert.
NORDSEEINSELTARIF (Vertrieb DB Reise & Touristik)
Er gilt auf dem Streckenabschnitt Bergen auf Rügen bis Schaprode.
Ortsbus Sellin
Besitzer einer Kurkarte der Orte des Mönchguts Thiessow, Klein-Zicker, Gager, Groß-Zicker, Middelhagen, Lobbe, Göhren, Baabe, Sellin und Lancken-Granitz dürfen während der Gültigkeitsdauer der Kurkarte den Ortsbus Sellin unentgeltlich benutzen.
Fahrkartenvereinigung der VDV
Inhaber eines Fahrausweises der Fahrkartenvereinigung des VDV können alle Busse der RPNV GmbH zu dienstlichen Zwecken kostenfrei nutzen.
Tarif Inselbus auf der Insel Hiddensee
TAGESKARTE INSEL HIDDENSEE
Die Tageskarte gilt am Lösungstag für beliebig viele Fahrten.
½ TAGESKARTE INSEL HIDDENSEE
Die ½ Tageskarte gilt am Lösungstag für beliebig viele Fahrten in der Zeit von: Fahrplanbeginn bis 12:15 Uhr
Oder 12:15 Uhr bis Fahrplanende
TAGESKARTE INSEL HIDDENSEE ermäßigt
Die Tageskarte gilt am Lösungstag für beliebig viele Fahrten für Kinder im Alter von 6 bis 14 Jahre.
Einzelfahrt Hund/Tier
Für Hunde und Kleintiere, soweit sie nicht in Behältern mitgeführt werden, ist ein Fahrpreis in Höhe von 1,80 EUR, zu entrichten. Blindenhunde werden unentgeltlich befördert.
Einzelfahrt Fahrrad
ür die Beförderung von Fahrrädern wird ein Fahrpreis in Höhe von 1,80 EUR (eine Fahrstrecke) erhoben.
Als eine Fahrtstrecke gilt eine ununterbrochene Fahrt, maximal von Endhaltestelle zu Endhaltestelle.
Gleitende Monatskarte Insel Hiddensee
Die Gültigkeit der Gleitenden Monatskarte Insel Hiddensee beginnt am Verkaufstag und endet im Folgemonat mit dem Vortag des Verkaufstages. Sie wird jedoch erst gültig, wenn der Vor - und Nachname des Fahrgastes an der markierten Stelle auf der Gleitenden Monatskarte Insel Hiddensee mit Blockbuchstaben eingetragen wurde. Sie ist nicht übertragbar.
Monatskarte Azubi Insel Hiddensee
Die Monatskarte Azubi Insel Hiddensee gilt vom 1. bis zum letzten Tag des Kalendermonats. Die Fahrausweise erhalten den entsprechenden Monatsaufdruck. Sie haben nur Gültigkeit in Verbindung mit der von der Rügener Personennahverkehrs GmbH abgestempelten Stammkarte, versehen mit Lichtbild und Fahrtstrecke. Die Monatskarte Azubi Insel Hiddensee ist nicht übertragbar.
Monatskarten Azubi Insel Hiddensee sind Zeitfahrausweise des Ausbildungsverkehrs. Sie werden nur auf Antrag an berechtigte Personen im Sinne des § 1 Abs. 1 PBefAusglV verkauft. Die Berechtigung ist durch eine Bescheinigung der Ausbildungsstätte oder des Ausbildenden bzw. Träger der jeweiligen sozialen Dienste nachzuweisen. Sie gilt längstens 1 Jahr. Die Monatskarten Azubi Insel Hiddensee sind nicht übertragbar.
Beförderung von Kindern
Kinder bis einschließlich 5 Jahre werden unentgeltlich befördert sofern sie in Begleitung einer Person mit gültigem Fahrausweis sind.
Ausnahme: für Kindergruppen gilt der Preis für die TAGESKARTE INSEL HIDDENSEE – ermäßigt . Als Gruppe gelten 5 oder mehr Kinder pro fahrscheinpflichtigen Fahrgast.
Übernommene Tarife
Es gilt das SchülerFerienTicket Mecklenburg-Vorpommern gemäß der Vereinbarung des VMV
gültig während der Sommerferien in Mecklenburg-Vorpommern.
3.5. Beförderung von schwerbehinderten Menschen
Die unentgeltliche Beförderung schwerbehinderter Menschen im öffentlichen Personenverkehr richtet sich nach § 145 Sozialgesetzbuch -Neuntes Buch- (SGB IX) in der jeweils gültigen Fassung. Zur unentgeltlichen Beförderung berechtigen Schwerbehindertenausweise (grün/halbseitig orange), die mit einem Beiblatt mit gültiger Wertmarke versehen sind, in allen Bussen der RPNV GmbH.
Das Gleiche gilt für die Beförderung einer Begleitperson eines schwerbehinderten Menschen, sofern eine ständige Begleitung notwendig und dies im Ausweis des schwerbehinderten Menschen eingetragen ist und des Handgepäcks, eines mitgeführten Krankenfahrstuhls, soweit die Beschaffenheit des Verkehrsmittels dies zulässt, sonstiger orthopädischer Hilfsmittel und eines Führhundes. Das Gleiche gilt für einen Hund, den ein schwerbehinderter Mensch mitführt, in dessen Ausweis die Notwendigkeit einer ständigen Begleitung eingetragen ist.
3.6. Mitnahme von Gegenständen und Tieren sowie vorläufiger Fahrausweis
Unentgeltlich befördert werden:
Kinderwagen, wenn sie zur Beförderung von Kleinkindern benutzt werden.
Kleintiere in Behältern (z.B. Vögel im Vogelbauer, Katzen in Körbchen usw.).
Gepäck
Hunde und Kleintiere
Für Hunde und Kleintiere, soweit sie nicht in Behältern mitgeführt werden, ist ein ermäßigter Fahrpreis, maximal 2,75 EUR, zu entrichten. Blindenhunde werden unentgeltlich befördert.
Fahrräder
Für die Beförderung von Fahrrädern wird ein Preis von
1,80 EUR (eine Fahrstrecke) berechnet.
Die Fahrradkarte ist auch als Tageskarte zu einem Preis von 3,15 EUR erhältlich.
Tiere, Gepäck und sonstige Gegenstände werden nicht befördert, wenn dadurch die Sicherheit und Ordnung der Betriebsdurchführung gefährdet und andere Fahrgäste belästigt werden.
Vorläufiger Fahrausweis für Schüler mit Schüler-Busfahrkarte (gilt nur bei der RPNV GmbH)
Der vorläufige Fahrausweis wird für Schüler ausgegeben, die im Besitz einer gültigen Schüler-Busfahrkarte des Landkreises Rügen sind, diese jedoch nicht vorzeigen können. Die gültige
Schüler-Busfahrkarte ist innerhalb von 10 Tagen im Unter-nehmen vorzulegen. Eine Bearbeitungsgebühr von 3,00 EUR wird für die Ausstellung eines vorläufigen Fahrausweises, wenn innerhalb von 10 Tagen der Nachweis über den Besitz einer gültigen Schüler-Busfahrkarte erbracht wird, erhoben.
Schüler-Busfahrkarte
Die Schüler-Busfahrkarten des Landkreises Rügen werden von der RPNV GmbH ausgegeben. Die Ausstellung einer Ersatzkarte ist kostenpflichtig. Es wird eine Gebühr in Höhe von 7,50 EUR erhoben.
3.7. Sonderregelungen
Gegenseitige Anerkenntnis von Fahrausweisen mit anderen Verkehrsunternehmen
SWS Nahverkehr GmbH – RPNV GmbH
Die RPNV GmbH erkennt auf dem Streckenabschnitt Altefähr, Bahnhof bis zum Strelapark in Stralsund das gesamte Fahrscheinsortiment der SWS Nahverkehr GmbH an.
Die RPNV GmbH verkauft kombinierte Fahrausweise, die für die Unternehmen RPNV GmbH und SWS Nahverkehr GmbH Gültigkeit haben. Die Preisgestaltung richtet sich nach den Tarifen der SWS Nahverkehr GmbH und der RPNV GmbH.
Die von der RPNV GmbH angebotenen Kombitickets haben im Stadtverkehr Stralsund volle Gültigkeit.
Die Einzelfahrkarten und Einzelfahrkarten, ermäßigt der Kombitickets sowie die von der RPNV GmbH zwischen Altefähr Bahnhof und Strelapark ausgegebenen Einzelfahrkarten und Einzelfahrkarten, ermäßigt berechtigen zum Umsteigen in den Stadtverkehr Stralsund innerhalb von 2 Stunden nach Ankunft des Regionalbusses.
Bergen, den 25. Februar 2010
Rolf Rümper
Geschäftsführer
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